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Mobilität

LeitsätzeUmweltleitbild09

Die Stadt Kufstein bekennt sich dazu, …

Funktionsfähigkeit

…die Erreichbarkeit im Personenverkehr, die Abwicklung des notwendigen Wirtschaftsverkehrs und entsprechende Qualitätsstandards in der Verkehrsbedienung und im Verkehrsablauf sicherzustellen sowie die städtebauliche Entwicklung wirksam und zielkonform zu unterstützen.

Verkehrssicherheit

…die Anzahl und Schwere der Verkehrsunfälle nach Möglichkeit zu minimieren, schwächere Verkehrsteilnehmer zu schützen und den motorisierten Individualverkehr (MIV) an das Sicherheitsbedürfnis der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer anzupassen.

Sozialverträglichkeit

…die soziale Sicherheit bei der Verkehrsteilnahme und die soziale Brauchbarkeit des Innenstadtraumes zu maximieren sowie gleichwertige Chancen zur Teilnahme am wirtschaftlichen und kulturellen Leben unabhängig von individuell verfügbaren Verkehrsmitteln zu bieten.

Wirtschaftlichkeit

…den verkehrsbedingten Ressourcenverbrauch im Kontext des Gesamtverkehrssystems zu minimieren und das Nutzen-Kosten-Verhältnis für investive und betriebliche Maßnahmen zu optimieren.

Ziele

Die Stadtgemeinde Kufstein setzt sich zum Ziel, …

Stadt der kurzen Wege 

… neues Bauland vor allem im fußläufigen Einzugsbereich von Angeboten und Dienstleistungen des täglichen Bedarfes sowie Haltestellen des öffentlichen Verkehrs auszuweisen sowie Wohn- und Aufenthaltsfunktion im Hinblick auf eine „(Innen-)stadt der kurzen Wege“ zu stützen.

Soziale Infrastruktur sicherstellen

… Flächen für soziale Infrastruktur (Kindergarten, Pflicht¬schulen, Betreuungsangebote, Freizeit¬angebote) im Nahbereich von Entwicklungs¬standorten, wenn für diese z.B. Defizite in der Versorgung festgestellt wurden, sicher zu stellen.
Bestehenden Verkehrssystem optimieren 
… den Modal Split zugunsten des öffentlichen Verkehrs und des nicht motorisierten Verkehrs zu verbessern sowie den Flächenbedarfes für den ruhenden Verkehr zu minimieren.

Umweltverbund stärken

… die struktureller Qualitäten im Verkehrssystem, die die Verkehrsstraßen des Umweltverbundes (Fußgänger, Radfahrer, Öffentlicher Personenverkehr) betreffen, zu erhalten und zu stärken und für eine verträgliche Abwicklung des notwendigen MIV, insbesondere des Wirtschaftsverkehrs, zu sorgen.

Umweltleitbild10