Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Förderungen
Eine Vollmacht ist die Befugnis, wirksam im Namen einer anderen Person zu handeln (Vertretungsmacht).
Ausführliche Informationen zu den Themen "Vollmacht − Vertretung bei Behördenwegen" und "Vorsorgevollmacht" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Führerschein
Personalausweis
Reisepass
Umzug
... Ärzte Allgemeinmedizin
... Zahnärzte
... Apotheken
... Tierärzte