Verordnung Elternbeiträge

15.11.2023

Verordnung
der Stadtgemeinde Kufstein
über den Betreuungs-und Verpflegungsbeitrag für die Betreuung von Schülern/Schülerinnen im Freizeitbereich des Betreuungsteiles der Volksschulen Kufstein-Stadt, Kufstein-Zell und Kufstein-Sparehen, der Neuen
Mittelschule 1, der Sportmittelschule 2 und der Hans­
Henzinger-Schule Kufstein

Auf Grund des § 99i des Tiroler Schulorganisationsgesetzes 1991, LGBI. Nr. 84/1991 in der Fassung LGBI. Nr. 55/2022, wird mit Beschluss des Gemeinderates vom
29.März 2023 verordnet:


§1
Beitragspflicht

1)    Für die Betreuung und Verpflegung von Schülern/Schülerinnen im Freizeitbereich des Betreuungsteiles der Volksschulen Kufstein-Stadt, Kufstein-Zell und Kufstein­Sparehen (letztere inklusive deren internationalen Klassen), der Neuen Mittelschule 1, der Sportmittelschule 2 und der Hans-Henzinger-Schule Kufstein hebt die Stadtgemeinde Kufstein Betreuungs-und Verpflegungsbeiträge ein.


2)    Die Betreuungs-und Verpflegungsbeiträge hat der/die für den Schüler/die Schülerin Unterhaltspflichtige zu entrichten. Mehrere Unterhaltspflichtige haften solidarisch.

§2
Betreuungsbeitrag

1) Der Betreuungsbeitrag beträgt:
EUR 20,00 pro Monat für Schüler/Schülerinnen die für einen oder zwei Tage pro Woche zur ganztägigen Betreuung angemeldet sind 

EUR 25,00 pro Monat für Schüler/Schülerinnen die für drei Tage pro Woche zur ganztägigen Betreuung angemeldet sind 

EUR 30,00 pro Monat für Schüler/Schülerinnen die für vier Tage pro Woche zur ganztägigen Betreuung angemeldet sind 

EUR 35,00 pro Monat für Schüler/Schülerinnen die für fünf Tage pro Woche zur ganztägigen Betreuung angemeldet sind.

2) Für das zweite und jedes weitere Kind wird eine Ermäßigung von jeweils 50 Prozent zu obigen Beträgen gewährt.

§3
Verpflegungsbeitrag

1)    Der Verpflegungsbeitrag beträgt EUR 5,45 pro Mittagessen. Damit dieser günstige Verpflegungsbeitrag gewährt werden kann, muss die Stadtgemeinde Kufstein einen entsprechenden Zuschuss pro Mittagessen leisten.


2)    Seitens des Altenwohnheimes Kufstein ist alljährlich im Herbst der Selbstkostenpreis für die Mittagessen für die Schüler/Schülerinnen für das Folgejahr bekannt zu geben. Von diesem Selbstkostenpreis wird ein Zuschuss der Stadtgemeinde Kufstein in Höhe von EUR 1,50 in Abzug gebracht, woraus sich dann der Verpflegungsbeitrag pro Mittagessen für das Folgejahr ergibt. Eine Erhöhung bzw. Verringerung des so ermittelten Verpflegungsbeitrages pro Mittagessen wird ab1. Jänner des jeweiligen Folgejahres wirksam.

§4
Entrichtung der Beiträge

1)    Der Betreuungsbeitrag ist für die Monate September bis einschließlich Juni eines Schuljahres zu leisten. Die Vorschreibung des Betreuungsbeitrages erfolgt monatlich im Nachhinein und ist innerhalb von zwei Wochen zur Zahlung fällig. Tritt der Schüler/die Schülerin während des Schuljahres in die Schule ein, ist der Betreuungsbeitrag ab dem auf den Eintritt in die Schule folgenden Monatsersten, tritt der Schüler/die Schülerin während des Schuljahres aus, ist er bis zum Ende des Monats, in dem der Austritt erfolgt, zu entrichten.


2)    Der Verpflegungsbeitrag wird monatlich im Nachhinein mit dem Betreuungsbeitrag vorgeschrieben und ist ebenso innerhalb von zwei Wochen zur Zahlung fällig.

§5
Ermäßigung der Beiträge


Von der Einhebung des Betreuungs- und Verpflegungsbeitrages kann im Hinblick auf die Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse der Unterhaltspflichtigen ganz oder teilweise abgesehen werden. Auf die in den § 2 Abs. 2 und § 3 enthaltenen Ermäßigungen wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich verwiesen.

§6
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 1. April 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Gemeinderates vom 29. März 2017 außer Kraft.

Für den Gemeinderat:

Mag. Martin Krumschnabel
Bürgermeister