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18.07.2016
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Kufstein hat mit Beschluß vom 17.10.2001 gemäß § 2 Tiroler Landes-Polizeigesetz, LGBl. Nr. 60/1976 i.d.g.F., zur Abwehr ungebührlicherweise hervorgerufenen störenden Lärmes für das Gemeindegebiet von Kufstein nachstehende Verordnung erlassen:
§ 1
§ 2
Wer gegen § 1 Abs. 1 bzw. 2 dieser Verordnung verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und wird gemäß § 4 Abs. 1 Tiroler Landes-Polizeigesetz mit einer Geldstrafe bis zu ATS 20.000,--, ab 01. Jänner 2002 Euro 1.450,--, bestraft.
§ 3
Für den Gemeinderat:
Bürgermeister Dr. Herbert Marschitz