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1. Für die Gewährung der Jubläumsgabe sind folgende Voraussetzungen nachzuweisen:
2. Der Antrag ist von den Eheleuten spätestens innerhalb eines Jahres nach der Jubelhochzeit bei der Wohnsitzgemeinde einzubringen.
3. Die Jubiläumsgabe des Landes Tirol beträgt anlässlich
Das Antragsformular muss von beiden Eheleuten unterschrieben im Original, im Rathaus Kufstein abgegeben werden. Bitte bringen Sie auch eine Kopie der Heiratsurkunde mit.