Jubiläumsgabe des Landes Tirol

RICHTLINIEN 

1. Für die Gewährung der Jubläumsgabe sind folgende Voraussetzungen nachzuweisen:

  • EU-Staatsbürgerschaft beider Eheleute,
  • gemeinsamer Wohnsitz in Tirol seit mindestens 25 Jahren bis zur Jubelhochzeit,
  • bestehende eheliche Lebensgemeinschaft

2. Der Antrag ist von den Eheleuten spätestens innerhalb eines Jahres nach der Jubelhochzeit bei der Wohnsitzgemeinde einzubringen. 

3. Die Jubiläumsgabe des Landes Tirol beträgt anlässlich

  • der "Goldenen Hochzeit" (nach 50 Jahren Ehe) EUR 500,--
  • der "Diamantenen Hochzeit" (nach 60 Jahren Ehe) EUR 500,--
  • der "Gnadenhochzeit" (nach 70 Jahren Ehe) EUR 500,--

ANTRAG

Das Antragsformular muss von beiden Eheleuten unterschrieben im Original, im Rathaus Kufstein abgegeben werden. Bitte bringen Sie auch eine Kopie der Heiratsurkunde mit.



 

Zuständig

Formulare