Fußgängerzone Unterer Stadtplatz (barrierefrei)

14.12.2011

V E R O R D N U N G

Der Gemeinderat der Stadt Kufstein verordnet am 14. 12. 2012 für das Stadtgebiet Kufstein gem. §§ 43, 44, 76a, 52 lit. a Zif. 10a und 10b, 53 Abs. 1 Zif. 9a und 9b, 24 Abs. 1 und 20 Abs. 2 und 94d StVO i.d.g.F. folgende Verkehrsmaßnahmen:

1) Für den Unteren Stadtplatz, beginnend ab der Zufahrt vom Oberen Stadtplatz bis zu den Pollern gegenüber der Unteren Stadtapotheke wird eine Fußgängerzone verordnet.
davon ausgenommen sind:

  a) Ladetätigkeiten in der Zeit von 06.00 Uhr bis 10:30 Uhr  

b) „Fiakerfahrten" und der Fahrradverkehr in Schrittgeschwindigkeit 

2 ) Für den Bereich, beginnend vom Bahnhof kommend, ab dem Objekt Unterer Stadtplatz Nr. 2 bis zum Gebäude der Stadtwerke Kufstein (Fischergries 2) und für die Marktgasse bis zur Kreuzung mit dem Oberen Stadtplatz wird eine Höchstgeschwindigkeit von 30km /h verordnet.

3) Vom Unteren Stadtplatz Nr. 2 bis zur Kreuzung mit der Marktgasse wird beidseitig eine Halte- und Parkverbot verordnet.

Die Verkehrsregelung tritt nach Anbringung und Sichtbarmachung der entsprechenden Verkehrszeichen nach §§ 52 lit a Zif. 10a und 10b und 13b, 53 Abs. 1 Zif. 9a und 9b der StVO i.d.g.F in Kraft.

Beiliegender Lageplan ist integrierter Bestandteil der Verordnung.