Richtlinien:
Einkaufsberechtigt sind all jene Personen, die eine bestimmte Nettoeinkommensgrenze nicht übersteigen und nachweisen können.
Personen im Haushalt
- Eine Person maximal € 1050 (Nettoeinkommen)
- Zwei Personen maximal € 1.450 (Nettoeinkommen)
- Für jede weitere Person oder Kind € 100
Nachweis
- Antragsformular (hier oder im Markt erhältlich)
- Einkommensnachweis (Arbeitslosengeldbezug, Mindestsicherung, Pension, Einkommen aus geringer Beschäftigung)
- Amtlicher Lichtbildausweis
Bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen, wird von der Marktleiterin eine Einkaufsberechtigungskarte ausgestellt und ihrem Einkauf steht nichts mehr im Weg.
Pro Woche darf der Warenkorb einen Wert vom maximal € 30 nicht überschreiten.