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Lebensgemeinschaft

Von einer Lebensgemeinschaft wird gesprochen, wenn zwei Personen über einen längeren Zeitraum zusammenleben und eine Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft bilden. In einer Ehe ist die Lebensgemeinschaft zusätzlich durch ein Vertragsverhältnis geregelt. Verschiedene Arten von Lebensgemeinschaften, neben der Ehe, können im zentralen Personenstandsregister eingetragen werden